442.09
München, 11. Dezember 2009
Silvesterfeuerwerk
Sozialministerin
Haderthauer: „Sicherheit geht vor – Start unserer Kontrollen bei Verkauf
und Lagerung von Silvesterfeuerwerk“
„Viele von uns werden
das alte Jahr wieder mit einem farbenfrohen Feu-erwerk verabschieden. Um
für den Feuerwerksverkauf vom 29. bis zum 31. Dezember 2009 gerüstet
zu sein, füllen unsere Händler schon jetzt wieder ihre Lager. Gerade
deshalb starten ab kommenden Montag, 14. Dezember, unsere jährlichen
Kontrollaktionen im Vorfeld zum Feuerwerksverkauf:
Hier werden meine
Gewerbeaufsichtsämter Einzelhandelsgeschäfte, Lebensmittelfilialen,
Verbraucher- und Baumärkte sowie Zentrallager auf richtige Lagerung
und zulässigen Verkauf von Feuerwerkskörpern überprüfen.
Wenn uns unzulässige Feuerwerkskörper in die Finger gelangen, werden
wir diese sofort vom Markt nehmen. Darüber hinaus sorgen wir nicht nur
dafür, dass festgestellte Mängel umgehend beseitigt werden, sondern
stehen den Verantwortlichen auch beratend zur Seite. Feuerwerk kann leider
schon gefährlich sein, bevor wir es in die Lüfte steigen lassen.
Deshalb dürfen Feuerwerkskörper nur in begrenzten Mengen, an geeigneten
Orten und keinesfalls zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen bei
den Händlern gelagert werden. Ich appelliere daher an alle Händler:
Achten Sie auf die Vorgaben des Sprengstoffgesetzes, denn beim Schutz unserer
Verbraucher darf es keine Kompromisse geben!“, betonte Bayerns Sozialministerin
Christine Haderthauer zum Start der Kontrollen der Gewerbeaufsichtsämter
für mehr Sicherheit beim Kauf von Silvesterfeuerwerk ab kommenden Montag,
14. Dezember 2009.
Einige Neuerungen
sind in diesem Jahr zu beachten: So werden Feuerwerkskörper zukünftig
zunehmend nicht mehr mit einem Zulassungsze-chen der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM), sondern mit einer CE-Kennzeichnung
versehen sein. Ferner dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 1,
wie beispielsweise ein sogenanntes Tischfeuerwerk, nur Personen ab dem vollendeten
12. Lebensjahr überlassen werden. Weitere Neuerungen sowie umfassendere
Informationen bietet der Flyer „Verkauf von Feuerwerkskörpern“, der
unter www.verwaltung.bayern.de/broschueren,
Suchbegriff „Feuerwerk“, verfügbar ist.
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