442.09                                                                                                                                         München, 11. Dezember 2009
Silvesterfeuerwerk

Sozialministerin Haderthauer: „Sicherheit geht vor – Start unserer Kontrollen bei Verkauf und Lagerung von Silvesterfeuerwerk“

„Viele von uns werden das alte Jahr wieder mit einem farbenfrohen Feu-erwerk verabschieden. Um für den Feuerwerksverkauf vom 29. bis zum 31. Dezember 2009 gerüstet zu sein, füllen unsere Händler schon jetzt wieder ihre Lager. Gerade deshalb starten ab kommenden Montag, 14. Dezember, unsere jährlichen Kontrollaktionen im Vorfeld zum Feuerwerksverkauf:
Hier werden meine Gewerbeaufsichtsämter Einzelhandelsgeschäfte, Lebensmittelfilialen, Verbraucher- und Baumärkte sowie Zentrallager auf richtige Lagerung und zulässigen Verkauf von Feuerwerkskörpern überprüfen. Wenn uns unzulässige Feuerwerkskörper in die Finger gelangen, werden wir diese sofort vom Markt nehmen. Darüber hinaus sorgen wir nicht nur dafür, dass festgestellte Mängel umgehend beseitigt werden, sondern stehen den Verantwortlichen auch beratend zur Seite. Feuerwerk kann leider schon gefährlich sein, bevor wir es in die Lüfte steigen lassen. Deshalb dürfen Feuerwerkskörper nur in begrenzten Mengen, an geeigneten Orten und keinesfalls zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen bei den Händlern gelagert werden. Ich appelliere daher an alle Händler: Achten Sie auf die Vorgaben des Sprengstoffgesetzes, denn beim Schutz unserer Verbraucher darf es keine Kompromisse geben!“, betonte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer zum Start der Kontrollen der Gewerbeaufsichtsämter für mehr Sicherheit beim Kauf von Silvesterfeuerwerk ab kommenden Montag, 14. Dezember 2009.

Einige Neuerungen sind in diesem Jahr zu beachten: So werden Feuerwerkskörper zukünftig zunehmend nicht mehr mit einem Zulassungsze-chen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), sondern mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Ferner dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 1, wie beispielsweise ein sogenanntes Tischfeuerwerk, nur Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr überlassen werden. Weitere Neuerungen sowie umfassendere Informationen bietet der Flyer „Verkauf von Feuerwerkskörpern“, der unter www.verwaltung.bayern.de/broschueren, Suchbegriff „Feuerwerk“, verfügbar ist.



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