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von 12 - 18 Jahren Mädchen und Jungen Theoretische und Praktische Feuerwehrausbildung Integration in die Freiwillige Feuerwehr Stadt Ochsenfurt Teilnahme an allen Übungen und Ausbildungen Deutsche Jugendleistungsprüfung |
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Welche Aufgaben hat die
Jugendfeuerwehr?
Sinn und Zweck einer Jugendfeuerwehr ist die Pflege und Förderung des Gemeinschaftslebens, Gestaltung der Jugendarbeit sowie die theoretische und praktische Ausbildung im Brandschutz. Hinter diesem nüchtern klingenden Satz steckt jedoch viel mehr als man zunächst annehmen kann. Unter teilweise spielerischen Bedingungen sollen junge Leute animiert werden, bei Erreichung des Mindestalters, in die aktive Feuerwehr zu wechseln. Innerhalb einer Jugendfeuerwehr lernt man, ein kameradschaftliches Verhältnis entstehen zu lassen, gemeinsam einiges erleben zu können, sich zu freuen über eine gelungene Teamarbeit. Es gehört aber auch dazu, zu lernen, selbst einmal zurückzustecken, wenn es dem Gemeinwohl dienlich ist, eben ein kameradschaftliches Verhalten soll herbeigeführt werden. Hinzu kommt die Förderung des demokratischen Grundgedankens, sehr viele Entscheidungen werden daher durch Abstimmungen der Jugendlichen abgeschlossen und durchgeführt. Es wird sehr viel wert darauf gelegt, ein Mitbestimmungsrecht zu belassen. Von der Handhabung der Feuerwehrgeräte, unter Berücksichtigung des Alters und der körperlichen Leistungsfähigkeit, bis zur vollständigen praktischen Grundausbildung wird der Nachwuchs unterwiesen. Brandschutzerziehung, Fahrzeug- und Gerätekunde stehen ebenso auf dem Dienstplan wie die Nutzung eines Funkgerätes. Besonders toll findet der Nachwuchs aber immer wieder, wenn so richtig mit Wasser gespritzt werden kann. Höhepunkte sind aber immer die Übungen, die mit den aktiven Feuerwehrleuten durchgeführt werden. Hier erleben sie dann, wie es im Ernstfall aussehen kann. Auch wird ein freundschaftliches Verhältnis zu anderen Jugendfeuerwehren gepflegt. Der Wechsel in die aktive Wehr dürfte diesen Jugendlichen kaum Schwerfallen, da sie alle Grundkenntnisse erlernt haben. Aber dennoch werden sie noch sehr vieles lernen müssen in ihrem Feuerwehrleben. Denn gerade im Brandschutzbereich ist die Technisierung in den letzten Jahren stark vorangetrieben worden. Das der Grundgedanke der Jugendfeuerwehr in Ochsenfurt angekommen ist, beweist die Tatsache, dass mittlerweile rund 10 ehemalige Jugendfeuerwehrleute in der Freiwilligen Feuerwehr Ochsenfurt mit großem Engagement ihren Dienst verrichten und nahtlos in die Gemeinschaft der Aktiven aufgenommen wurden. |
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| 1. |
Umfang der Leistungsprüfung |
| Die Jugendleistungsprüfung besteht
aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. |
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| 1.1 |
Theoretische Prüfung: |
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Beantwortung eines Testfragebogens mit
10 Testfragen. |
| 1.2. |
Praktische Prüfung: |
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Die praktische Prüfung besteht
aus folgenden fünf Einzel- und fünf Truppübungen. |
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| 2. |
Ziele der Jugendleistungsprüfung |
| Ziel einer jeden Prüfung, ob in
der Schule oder im Beruf, ist es, die in einem bestimmten Ausbildungsabschnitt
erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten unter Beweis zu stellen. |
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| Das Prüfungsergebnis spiegelt den
Leistungsstand der Teilnehmer wider. |
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| Für unsere Feuerwehranwärter
und Feuerwehranwärterinnen ist die Jugendleistungsprüfung
die erste Prüfung in ihrer Feuerwehrlaufbahn, in der sie ihr erlerntes
Feuerwehrgrundwissen samt den Fertigkeiten belegen können. |
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| Die Jugendleistungsprüfung umfasst
die für den späteren Feuerwehreinsatz wichtigen Grundtätigkeiten
aus den Bereichen Rettung und Löscheinsatz. |
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| Durch die Vorbereitung auf die Jugendleistungsprüfung
soll der Feuerwehranwärter motiviert werden, sich wichtige feuerwehrtechnische
Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen. |
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| Gezielte Einzelübungen und Truppübungen
sollen nicht nur die eigenen Fähigkeiten des Feuerwehranwärters
fördern, sondern auch die Fähigkeit, in einem Team, in diesem
Fall in einem Trupp, geordnet zusammenzuarbeiten. |
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| Mängel bei den Ausführungen,
den Übungen oder den Kommandos werden durch die Jugendleistungsprüfung
erkannt. Sie können somit auch abgestellt werden. |
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| Mängel, die bei der Abnahme auftreten,
werden mit Fehlerpunkten belegt. Die Fehler werden um so höher
bewertet, je mehr sie den Trupp oder den Einsatz gefährden würden. |
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| Bei der Abnahme müssen keine Rekordzeiten
erreicht werden. Oft schleichen sich bei zu schnellem und überhastetem
Arbeiten Fehler ein, die unter Umständen den gesamten Erfolg der
Mannschaft gefährden. |
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| Die Leistung des Einzelnen bzw. des
Trupps spiegelt sich daher nicht in einer Rekordzeit wider. Sie ergibt
sich aus, Arbeit und Zeit. Diese Komponenten müssen wie zwei Zahnräder ineinander greifen. Die Arbeit muß geordnet und fehlerfrei sowie schnell, aber nicht überhastet, verrichtet werden. |
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| 3. |
Zeitvorgaben und Zeitmessung |
| Um die geforderten Leistungen bewerten
zu können, wurden für alle Übungen hinreichend bemessene
Zeitvorgaben festgelegt. |
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| Zu jeder Übung gibt es eine SOLLZEIT
und eine HÖCHSTZEIT. |
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| Die Sollzeit ist so bemessen, dass jeder
gut ausgebildete Feuerwehranwärter das Übungsziel innerhalb dieser
Zeit erreichen kann. |
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| Wenn das Übungsziel nicht innerhalb
der Sollzeit erreicht wird, werden dem Feuerwehranwärter bei der
jeweiligen Einzelübung oder dem Trupp bei den Truppübungen
Fehlerpunkte gegeben. Für jede mehr benötigte Sekunde bis zum
Erreichen der Höchstzeit wird ein Fehlerpunkt gezählt. |
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| Auch bei nicht fehlerfreier Ausführung
werden Fehlerpunkte für Sollzeitüberschreitungen gegeben. |
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| Die Höchstzeit ist die Zeit, in
der die Übung auf jeden Fall abgeschlossen sein muss. |
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| Wird die Höchstzeit überschritten,
bricht der Schiedsrichter die jeweilige Übung ab. Der Teilnehmer
oder der Trupp erhält dann alle für die Übung errechneten
Fehlerpunkte. (Siehe hierzu auch unter Abschnitt "Bewertung der Jugendleistungsprüfung
nach"). |
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| Die Zeitmessung beginnt bei jeder Übung
mit dem Kommando des Schiedsrichter 2: "Zur Übung fertig!" |
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| Die Zeitmessung erfolgt durch den Zeitnehmer
und den Schiedsrichter 1. |
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| Bei Zeitdifferenzen wird das Mittel
aus beiden Messungen gewertet. |
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| Zeit- und Fehlerbekanntgaben werden
während der Durchführung der Jugendleistungsprüfung nicht
gegeben! |
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| 4. |
Teilnahmevoraussetzungen |
| Die Teilnahme an der Jugendleistungsprüfung
ist freiwillig. Alle Feuerwehranwärter und Feuerwehranwärterinnen vom vollendeten 14. bis 18. Lebensjahr können sich um die Abnahme der "Jugendleistungsprüfung für die Feuerwehren in Bayern" bewerben. |
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| Teilnehmer an einer Jugendleistungsprüfung
können auch aus mehreren Feuerwehren kommen. |
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| Feuerwehranwärter aus anderen deutschen
Bundesländern oder dem Ausland können ebenfalls an der Jugendleistungsprüfung
teilnehmen. |
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| Die betreffenden Feuerwehren melden
die in Frage kommenden Teilnehmer beim Landes-Jugendfeuerwehrwart der
Jugendfeuerwehr Bayern, der dann alles Erforderliche veranlasst. |
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| Für diese Teilnehmer ist vor dem
Ablegen der Jugendleistungsprüfung eine Antrittsgenehmigung ihres
zuständigen Landesfeuerwehrverbandes vorzulegen. |
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| 5. |
Ausrüstung der Teilnehmer |
| Die persönliche Ausrüstung
eines jedes Teilnehmers muss innerhalb der zur Prüfung angetretenen
Mannschaft einheitlich sein |
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| Für Feuerwehranwärter bis
zum 16. Lebensjahr umfasst die persönliche Schutzausrüstung
folgende Gegenstände: |
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| Für Feuerwehranwärter ab dem
16. Lebensjahr umfasst die persönliche Schutzausrüstung folgende
Gegenstände: |
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| 6. |
Geräte und Ausrüstung |
| Alle bei der Ausbildung und bei der
Prüfung zur Jugendleistungsprüfung eingesetzten Ausrüstungsgegenstände
und Geräte müssen den gültigen Normen und den Unfallverhütungsvorschriften
entsprechen. |
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| Wird die 1. Einzelübung: "Anlegen
eines Mastwurfs" mit einer Tragkraftspritze durchgeführt, muss
die TS dem Fahrzeug oder dem Tragkraftspritzenanhänger entnommen
werden. Hierfür dürfen aus Gründen des Unfallschutzes keine Personen unter 18 Jahre eingesetzt werden. |
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| Wird die Tragkraftspritze auf der ausziehbaren
oder ausklappbaren Lagefläche des Löschfahrzeugs oder des
TSA abgestellt, müssen die Tragkraftspritze und der Tragkraftspritzenanhänger
gesichert sein. |
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| 7. |
Vorbereitungen durch den Kommandanten
bzw. den Jugendwartes |
| Allgemeines und Anmeldung der Teilnehmer
. Verantwortlich für die Durchführung der Leistungsprüfungen
ist der jeweilige Kreisbrandrat, Stadtbrandrat bzw. der Leiter der Berufsfeuerwehr. |
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| Die Jugendleistungsprüfung wird
von zwei Schiedsrichtern und einem Zeitnehmer abgenommen. |
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| Der Kommandant der teilnehmenden Feuerwehr
meldet die in Frage kommenden Feuerwehranwärter und Feuerwehranwärterinnen
dem KBR/SBR oder dessen Beauftragten. Dieser bestimmt den Prüfungstermin und benennt zwei Schiedsrichter und einen Zeitnehmer. |
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| Wenigstens einer der Schiedsrichter
bzw. der Zeitnehmer dürfen bei der Abnahme der Jugendleistungsprüfung
nicht der teilnehmenden Feuerwehr angehören. |
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| Der Kommandant erstellt die Abnahmeniederschrift.
Hierbei werden Vor- und Zunamen und Geburtsdaten der Teilnehmer in das
Formular eingetragen. Danach bestätigt der Kommandant mit seiner
Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. |
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| Der Kommandant wählt einen geeigneten
Abnahmeplatz aus. Dieser soll möglichst ein vom allgemeinen Verkehr freier und ebener Platz sein. |
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| Zu Beginn der Abnahme übergibt
der Kommandant dem Schiedsrichter 1 die ausgefüllte Niederschrift. |
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| Während der Abnahme ist der Kommandant
dafür verantwortlich, dass die Jugendleistungsprüfung nicht
durch Zuschauer oder andere Teilnehmer gestört wird. |
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Deutsche Jugendleistungsspange |
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| 1. |
Bedingungen |
| Die Bedingungen zum Erwerb der Leistungsspange
der Deutschen Jugendfeuerwehr sind: 1 Auslegen einer Schlauch leitung als "Schnelligkeitsübung" 2 Kugelstoßen 3 Staffellauf 4 Vortragen eines Löschangriffs 5 Beantworten von Fragen Alle fünf Übungen müssen an einem Tag erfüllt werden. |
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| 2. |
Die Schnelligkeitsübung |
| verlangt das vorschriftsmäßige
Auslegen und Kuppeln einer Schlauchleitung aus 8 Längen doppeltgerolltem
C-Druckschlauch durch die gesamte Gruppe unter dem Kommando des eingeteilten
Gruppenführers in einer Mindestzeit von 75 Sekunden. Die Übung
beginnt an der Startlinie, an der die Gruppe in Linie zu einem Glied hinter
den Rollschläuchen Aufstellung genommen hat. Die Übung endet nach erfolgtem Auslegen der Schlauchleitung an der Ziellinie, sobald die Gruppe dort wieder in Linie zu einem Glied Aufstellung genommen hat. Die Leistung ist erreicht, wenn die Schlauchleitung ohne Verdrehung gut ausgezogen und vorschriftsmäßig, jeweils von 2 Mann gekuppelt, in der vorgeschriebenen Zeit verlegt worden ist. |
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| 3. |
Beim Kugelstoßen |
| ist eine Kugel durch je einem Stoß
aller 9 Angehörigen einer Gruppe insgesamt mindestens 55 Meter weit
zu stoßen. Die männlichen Bewerber haben dabei eine Kugel von
5 kg Gewicht und die weiblichen Bewerber eine Kugel von 4 kg Gewicht zu
verwenden. Die Kugel ist jeweils bei Jungen und Mädchen zu wechseln.
Die Übung beginnt an der Startlinie. Der Nächste stößt
jeweils ohne Anlauf (max. 2 Schritte) von dort aus, wo die Kugel aufgetroffen
ist. Mit dem letzten Stoß muss mindestens die 55-Meter-Marke erreicht
werden, wenn die Leistung erfüllt sein soll. Die Gruppe stößt immer von derselben Startlinie aus. Zwei Schritte Anlauf sind gestattet. Die erreichten Werte werden jeweils addiert. Nach Beendigung der Disziplin müssen 55 Meter erreicht sein. Die abgesicherte Bahnbreite beträgt 8 Meter, die Bahnlänge 15 Meter. Der Veranstalter muss den Teilnehmern in geeigneter Form mitteilen, auf welche Art das Kugelstoßen durchgeführt wird. |
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| 4. |
Der Staffellauf |
| erfordert das Durchlaufen einer Strecke
von 1.500 Meter durch alle 9 Angehörigen der Gruppe in beliebig einzuteilende
Teilstrecken. Als StafettE) dient ein Staffelholz. Der Lauf beginnt mit dem ersten Läufer an der Startlinie. Die übrigen Läufer werden ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend für längere oder kürzere Laufstrecken auf der 1.500 Meter-Bahn verteilt. Jeder Läufer darf nur einmal eingesetzt werden. Bei jedem Wechsel ist das Staffelholz dem nächsten Läufer zu übergeben. Der letzte Läufer muss zur Erfüllung der Leistung das Staffel holz nach 4 Minuten 10 Sekunden durch das Ziel tragen. |
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| 5. |
Der Löschangriff |
| wird ohne Wassergabe nach den Richtlinien
der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV4) durchgeführt. Folgende Bedingungen sind einzuhalten: 1. ohne Bereitstellung 2. Wasserentnahme offenes Gewässer 3. vier Saugschläuche 4. doppeltgerollte C-Schläuche 5. zügige Vornahme von 3 C-Rohren Jede Gruppe legt das benötigte Gerät vor Beginn des Löschangriffs selbst neben der Tragkraftspritze bereit. |
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| 6. |
Fragenbeantwortung |
| Alle Angehörigen der Gruppe haben
Fragen aus den folgenden Gebieten zu beantworten: |