Jugendfeuerwehr
von 12 - 18 Jahren
Mädchen und Jungen

Theoretische und Praktische Feuerwehrausbildung

Integration in die Freiwillige Feuerwehr Stadt Ochsenfurt

Teilnahme an allen Übungen und Ausbildungen

Deutsche Jugendleistungsprüfung
Bayerische Jugendleistungsprüfung

Deutsche Jugendleistungsspange
Wissenstest

Allgemeine Jugendarbeit

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Ausbildung

Nach der Einkleidung mit der persönlichen Schutzkleidung beginnt der abwechslungsreiche Dienst bei uns.
In den ersten 2 – 3 Jahren steht die theoretische Ausbildung in der Feuerwehr an. Diese wird begleitend zu den normalen Jugendübungen, die zweimal im Monat stattfinden, vermittelt. Hier lernt man dann, was z.B. eine TS8/8 ist, wie lange die verschiedenen Schläuche der Feuerwehr sind oder wann ein Feuer entstehen kann, wie es zu löschen ist, und wie man einen Notruf richtig absetzt.
 
Auch die einzelnen Fahrzeuge bei uns, und das sind immerhin 8 Stück, 1 Boot Pulverfeuerlöschanhänger lernen die Jugendlichen Schritt für Schritt kennen.
  
Einsätze sind aber im Alter von 12 bis 16 Jahren für die Jugendlichen noch Tabu.
 
Die Teilnahme an verschiedenen Wissenstesten und der Jugendleistungsspange für die natürlich auch geübt und gelernt werden muss, erfolgt ab dem 12. Lebensjahr.
 
Nachdem die ersten 4 Jahren mit theoretischer und sehr viel praktischer Ausbildung vorbei sind, wird es nun langsam Ernst.
 
Die Jugendlichen dürfen nämlich nun auch schon
unter den aufgeführten Voraussetzungen auf Einsätze mitfahren: 
• Nur in Begleitung und unter ständiger Aufsicht eines volljährigen, erfahrenen
  Feuerwehrangehörigen.

• Es dürfen auch keine Dienste in Gefahrenbereichen geleistet werden.
Ebenso Verkehrssicherungsaufgaben.
• Keine Dienste oder Einsätze nach 20 Uhr.
• mindestens 16 Jahre alt.
• absolvierter Grundlehrgang.
Dadurch das die Jugendlichen auf  Einsätze mitfahren dürfen erhalten sie schon sehr früh einen Einblick in die Tätigkeiten im Ernstfall.
 
Sie werden dann schon frühzeitig auf etwaige Gefahren aufmerksam gemacht  und sollen ein Gespür dafür bekommen  wie man am besten helfen kann ohne sich selber in Gefahr zu bringen.
 
Wenn dann das 16. Lebensjahr vollendet ist, beginnt der Grundausbildungslehrgang.
 
Dieser Lehrgang beinhaltet ca. 60 Stunden Ausbildung ( Theorie und Praxis; Erste Hilfe ) .
Meist wird er an Samstagen oder an den Wochentagen am Abend stattfinden.
 
Der so genannte Truppmannlehrgang schließt dann mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab.
 
Wenn man nun das 18 Lebensjahr vollendet, und den Grundausbildungs – Lehrgang bestanden hat, wird man voll einsatzfähiges Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr Ochsenfurt. Man hat nun das nötige Grundwissen um an weiteren Lehrgängen z.B. Atemschutzgeräteträger, First Responder oder Maschinist für Löschfahrzeuge teilzunehmen.
 
Wenn Ihr nun Lust bekommen habt bei der Jugendfeuerwehr Ochsenfurt mitzumachen, dann schaut doch einfach mal an einer der Übungen vorbei.

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Welche Aufgaben hat die Jugendfeuerwehr?
 
Sinn und Zweck einer Jugendfeuerwehr ist die Pflege und Förderung des Gemeinschaftslebens, Gestaltung der Jugendarbeit sowie die theoretische und praktische Ausbildung im Brandschutz.
Hinter diesem nüchtern klingenden Satz steckt jedoch viel mehr als man zunächst annehmen kann.
Unter teilweise spielerischen Bedingungen sollen junge Leute animiert werden, bei Erreichung des Mindestalters, in die aktive Feuerwehr zu wechseln.
Innerhalb einer Jugendfeuerwehr lernt man, ein kameradschaftliches Verhältnis entstehen zu lassen, gemeinsam einiges erleben zu können, sich zu freuen über eine gelungene Teamarbeit. Es gehört aber auch dazu, zu lernen, selbst einmal zurückzustecken, wenn es dem Gemeinwohl dienlich ist, eben ein kameradschaftliches Verhalten soll herbeigeführt werden. Hinzu kommt die Förderung des demokratischen Grundgedankens, sehr viele Entscheidungen werden daher durch Abstimmungen der Jugendlichen abgeschlossen und durchgeführt. Es wird sehr viel wert darauf gelegt, ein Mitbestimmungsrecht zu belassen.
Von der Handhabung der Feuerwehrgeräte, unter Berücksichtigung des Alters und der körperlichen Leistungsfähigkeit, bis zur vollständigen praktischen Grundausbildung wird der Nachwuchs unterwiesen. Brandschutzerziehung, Fahrzeug- und Gerätekunde stehen ebenso auf dem Dienstplan wie die Nutzung eines Funkgerätes.
Besonders toll findet der Nachwuchs aber immer wieder, wenn so richtig mit Wasser gespritzt werden kann.
Höhepunkte sind aber immer die Übungen, die mit den aktiven Feuerwehrleuten durchgeführt werden. Hier erleben sie dann, wie es im Ernstfall aussehen kann.
Auch wird ein freundschaftliches Verhältnis zu anderen Jugendfeuerwehren gepflegt.
Der Wechsel in die aktive Wehr dürfte diesen Jugendlichen kaum Schwerfallen, da sie alle Grundkenntnisse erlernt haben. Aber dennoch werden sie noch sehr vieles lernen müssen in ihrem Feuerwehrleben. Denn gerade im Brandschutzbereich ist die Technisierung in den letzten Jahren stark vorangetrieben worden.
 
Das der Grundgedanke der Jugendfeuerwehr in Ochsenfurt angekommen ist, beweist die Tatsache, dass mittlerweile rund 10 ehemalige Jugendfeuerwehrleute in der Freiwilligen Feuerwehr Ochsenfurt mit großem Engagement ihren Dienst verrichten und nahtlos in die Gemeinschaft der Aktiven aufgenommen wurden.

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Bay. Jugendleistungsprüfung
1.  Umfang der Leistungsprüfung
1.1.
Theoretische Prüfung:
1.2.
Praktische Prüfung:
2.
Ziele der Jugendleistungsprüfung
3.
Zeitvorgaben und Zeitmessung
4.
Teilnahmevoraussetzungen
5.
Ausrüstung der Teilnehmer
6.
Geräte und Ausrüstung
7.
Vorbereitungen durch den Kommandanten bzw. den Jugendwartes


 

1.
Umfang der Leistungsprüfung

Die Jugendleistungsprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
1.1
Theoretische Prüfung:
 
Beantwortung eines Testfragebogens mit 10 Testfragen.
1.2.
Praktische Prüfung:
 
Die praktische Prüfung besteht aus folgenden fünf Einzel- und fünf Truppübungen.
 
1. Einzelübung: Anlegen eines Mastwurfes.
 
2. Einzelübung: Befestigen einer Fangleine.
 
 3. Einzelübung: Anlegen eines Rettungsknotens.
 
4. Einzelübung: Auswerfen eines doppelt gerollten C-Schlauchs innerhalb eines seitlich begrenzten Feldes.
 
5. Einzelübung: Zielwurf mit einer Fangleine.

 
1. Truppübung: Kuppeln von zwei Saugschläuchen durch den Wassertrupp und den Schlauchtrupp.
 
2. Truppübung: Ankuppeln eines CM-Strahlrohrs an einen C-Schlauch.
 
3. Truppübung: Zielspritzen mit der Kübelspritze.
 
4. Truppübung: Erkennen und Zuordnen von wasserführenden Armaturen, Kupplungen und dem Zubehör.
 
5. Truppübung: Zusammenkuppeln einer 90 m langen C-Schlauchleitung.

2.
Ziele der Jugendleistungsprüfung

Ziel einer jeden Prüfung, ob in der Schule oder im Beruf, ist es, die in einem bestimmten Ausbildungsabschnitt erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten unter Beweis zu stellen.

Das Prüfungsergebnis spiegelt den Leistungsstand der Teilnehmer wider.

Für unsere Feuerwehranwärter und Feuerwehranwärterinnen ist die Jugendleistungsprüfung die erste Prüfung in ihrer Feuerwehrlaufbahn, in der sie ihr erlerntes Feuerwehrgrundwissen samt den Fertigkeiten belegen können.

Die Jugendleistungsprüfung umfasst die für den späteren Feuerwehreinsatz wichtigen Grundtätigkeiten aus den Bereichen Rettung und Löscheinsatz.

Durch die Vorbereitung auf die Jugendleistungsprüfung soll der Feuerwehranwärter motiviert werden, sich wichtige feuerwehrtechnische Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen.

Gezielte Einzelübungen und Truppübungen sollen nicht nur die eigenen Fähigkeiten des Feuerwehranwärters fördern, sondern auch die Fähigkeit, in einem Team, in diesem Fall in einem Trupp, geordnet zusammenzuarbeiten.

Mängel bei den Ausführungen, den Übungen oder den Kommandos werden durch die Jugendleistungsprüfung erkannt.
Sie können somit auch abgestellt werden.

Mängel, die bei der Abnahme auftreten, werden mit Fehlerpunkten belegt. Die Fehler werden um so höher bewertet, je mehr sie den Trupp oder den Einsatz gefährden würden.

Bei der Abnahme müssen keine Rekordzeiten erreicht werden. Oft schleichen sich bei zu schnellem und überhastetem Arbeiten Fehler ein, die unter Umständen den gesamten Erfolg der Mannschaft gefährden.

Die Leistung des Einzelnen bzw. des Trupps spiegelt sich daher nicht in einer Rekordzeit wider. Sie ergibt sich aus, Arbeit und Zeit.
Diese Komponenten müssen wie zwei Zahnräder ineinander greifen.
Die Arbeit muß geordnet und fehlerfrei sowie schnell, aber nicht überhastet, verrichtet werden.

3.
Zeitvorgaben und Zeitmessung

Um die geforderten Leistungen bewerten zu können, wurden für alle Übungen hinreichend bemessene Zeitvorgaben festgelegt.

Zu jeder Übung gibt es eine SOLLZEIT und eine HÖCHSTZEIT.

Die Sollzeit ist so bemessen, dass jeder gut ausgebildete Feuerwehranwärter das Übungsziel innerhalb dieser Zeit erreichen kann.

Wenn das Übungsziel nicht innerhalb der Sollzeit erreicht wird, werden dem Feuerwehranwärter bei der jeweiligen Einzelübung oder dem Trupp bei den Truppübungen Fehlerpunkte gegeben. Für jede mehr benötigte Sekunde bis zum Erreichen der Höchstzeit wird ein Fehlerpunkt gezählt.

Auch bei nicht fehlerfreier Ausführung werden Fehlerpunkte für Sollzeitüberschreitungen gegeben.

Die Höchstzeit ist die Zeit, in der die Übung auf jeden Fall abgeschlossen sein muss.

Wird die Höchstzeit überschritten, bricht der Schiedsrichter die jeweilige Übung ab. Der Teilnehmer oder der Trupp erhält dann alle für die Übung errechneten Fehlerpunkte. (Siehe hierzu auch unter Abschnitt "Bewertung der Jugendleistungsprüfung nach").

Die Zeitmessung beginnt bei jeder Übung mit dem Kommando des Schiedsrichter 2: "Zur Übung fertig!"

Die Zeitmessung erfolgt durch den Zeitnehmer und den Schiedsrichter 1.

Bei Zeitdifferenzen wird das Mittel aus beiden Messungen gewertet.

Zeit- und Fehlerbekanntgaben werden während der Durchführung der Jugendleistungsprüfung nicht gegeben!

4.
Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an der Jugendleistungsprüfung ist freiwillig.
Alle Feuerwehranwärter und Feuerwehranwärterinnen vom vollendeten 14. bis 18. Lebensjahr können sich um die Abnahme der "Jugendleistungsprüfung für die Feuerwehren in Bayern" bewerben.

Teilnehmer an einer Jugendleistungsprüfung können auch aus mehreren Feuerwehren kommen.

Feuerwehranwärter aus anderen deutschen Bundesländern oder dem Ausland können ebenfalls an der Jugendleistungsprüfung teilnehmen.

Die betreffenden Feuerwehren melden die in Frage kommenden Teilnehmer beim Landes-Jugendfeuerwehrwart der Jugendfeuerwehr Bayern, der dann alles Erforderliche veranlasst.

Für diese Teilnehmer ist vor dem Ablegen der Jugendleistungsprüfung eine Antrittsgenehmigung ihres zuständigen Landesfeuerwehrverbandes vorzulegen.

5.
Ausrüstung der Teilnehmer

Die persönliche Ausrüstung eines jedes Teilnehmers muss innerhalb der zur Prüfung angetretenen Mannschaft einheitlich sein

Für Feuerwehranwärter bis zum 16. Lebensjahr umfasst die persönliche Schutzausrüstung folgende Gegenstände:
Jugendfeuerwehrhelm,
Übungsanzug für die Feuerwehranwärter,
festes Schuhwerk,
 Feuerwehr-Schutzhandschuhe

Für Feuerwehranwärter ab dem 16. Lebensjahr umfasst die persönliche Schutzausrüstung folgende Gegenstände:
Feuerwehrhelm mit Nackenschutz,
Übungsanzug,
Feuerwehrstiefel,
Feuerwehr-Schutzhandschuhe.
6.
Geräte und Ausrüstung

Alle bei der Ausbildung und bei der Prüfung zur Jugendleistungsprüfung eingesetzten Ausrüstungsgegenstände und Geräte müssen den gültigen Normen und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

Wird die 1. Einzelübung: "Anlegen eines Mastwurfs" mit einer Tragkraftspritze durchgeführt, muss die TS dem Fahrzeug oder dem Tragkraftspritzenanhänger entnommen werden.
Hierfür dürfen aus Gründen des Unfallschutzes keine Personen unter 18 Jahre eingesetzt werden.

Wird die Tragkraftspritze auf der ausziehbaren oder ausklappbaren Lagefläche des Löschfahrzeugs oder des TSA abgestellt, müssen die Tragkraftspritze und der Tragkraftspritzenanhänger gesichert sein.

7.
Vorbereitungen durch den Kommandanten bzw. den Jugendwartes

Allgemeines und Anmeldung der Teilnehmer . Verantwortlich für die Durchführung der Leistungsprüfungen ist der jeweilige Kreisbrandrat, Stadtbrandrat bzw. der Leiter der Berufsfeuerwehr.

Die Jugendleistungsprüfung wird von zwei Schiedsrichtern und einem Zeitnehmer abgenommen.

Der Kommandant der teilnehmenden Feuerwehr meldet die in Frage kommenden Feuerwehranwärter und Feuerwehranwärterinnen dem KBR/SBR oder dessen Beauftragten.
Dieser bestimmt den Prüfungstermin und benennt zwei Schiedsrichter und einen Zeitnehmer.

Wenigstens einer der Schiedsrichter bzw. der Zeitnehmer dürfen bei der Abnahme der Jugendleistungsprüfung nicht der teilnehmenden Feuerwehr angehören.

Der Kommandant erstellt die Abnahmeniederschrift. Hierbei werden Vor- und Zunamen und Geburtsdaten der Teilnehmer in das Formular eingetragen. Danach bestätigt der Kommandant mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.

Der Kommandant wählt einen geeigneten Abnahmeplatz aus.
Dieser soll möglichst ein vom allgemeinen Verkehr freier und ebener Platz sein.

Zu Beginn der Abnahme übergibt der Kommandant dem Schiedsrichter 1 die ausgefüllte Niederschrift.

Während der Abnahme ist der Kommandant dafür verantwortlich, dass die Jugendleistungsprüfung nicht durch Zuschauer oder andere Teilnehmer gestört wird.
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Deutsche Jugendleistungsspange

1.
Bedingungen

Die Bedingungen zum Erwerb der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr sind:

1 Auslegen einer Schlauch leitung als "Schnelligkeitsübung"

 
2
Kugelstoßen
 
3 Staffellauf
 
4
Vortragen eines Löschangriffs
 
5
Beantworten von Fragen

Alle fünf Übungen müssen an einem Tag erfüllt werden.

2.
Die Schnelligkeitsübung

verlangt das vorschriftsmäßige Auslegen und Kuppeln einer Schlauchleitung aus 8 Längen doppeltgerolltem C-Druckschlauch durch die gesamte Gruppe unter dem Kommando des eingeteilten Gruppenführers in einer Mindestzeit von 75 Sekunden. Die Übung beginnt an der Startlinie, an der die Gruppe in Linie zu einem Glied hinter den Rollschläuchen Aufstellung genommen hat.

Die Übung endet nach erfolgtem Auslegen der Schlauchleitung an der Ziellinie, sobald die Gruppe dort wieder in Linie zu einem Glied Aufstellung genommen hat.

Die Leistung ist erreicht, wenn die Schlauchleitung ohne Verdrehung gut ausgezogen und vorschriftsmäßig, jeweils von 2 Mann gekuppelt, in der vorgeschriebenen Zeit verlegt worden ist.


3.
Beim Kugelstoßen

ist eine Kugel durch je einem Stoß aller 9 Angehörigen einer Gruppe insgesamt mindestens 55 Meter weit zu stoßen. Die männlichen Bewerber haben dabei eine Kugel von 5 kg Gewicht und die weiblichen Bewerber eine Kugel von 4 kg Gewicht zu verwenden. Die Kugel ist jeweils bei Jungen und Mädchen zu wechseln. Die Übung beginnt an der Startlinie. Der Nächste stößt jeweils ohne Anlauf (max. 2 Schritte) von dort aus, wo die Kugel aufgetroffen ist. Mit dem letzten Stoß muss mindestens die 55-Meter-Marke erreicht werden, wenn die Leistung erfüllt sein soll.

Die Gruppe stößt immer von derselben Startlinie aus. Zwei Schritte Anlauf sind gestattet. Die erreichten Werte werden jeweils addiert. Nach Beendigung der Disziplin müssen 55 Meter erreicht sein.

Die abgesicherte Bahnbreite beträgt 8 Meter, die Bahnlänge 15 Meter.

Der Veranstalter muss den Teilnehmern in geeigneter Form mitteilen, auf welche Art das Kugelstoßen durchgeführt wird.


4.
Der Staffellauf

erfordert das Durchlaufen einer Strecke von 1.500 Meter durch alle 9 Angehörigen der Gruppe in beliebig einzuteilende Teilstrecken. Als StafettE) dient ein Staffelholz.

Der Lauf beginnt mit dem ersten Läufer an der Startlinie. Die übrigen Läufer werden ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend für längere oder kürzere Laufstrecken auf der 1.500 Meter-Bahn verteilt.

Jeder Läufer darf nur einmal eingesetzt werden. Bei jedem Wechsel ist das Staffelholz dem nächsten Läufer zu übergeben. Der letzte Läufer muss zur Erfüllung der Leistung das Staffel holz nach 4 Minuten 10 Sekunden durch das Ziel tragen.

5.
Der Löschangriff

wird ohne Wassergabe nach den Richtlinien der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV4) durchgeführt.

Folgende Bedingungen sind einzuhalten:
1. ohne Bereitstellung
2. Wasserentnahme offenes Gewässer
3. vier Saugschläuche
4. doppeltgerollte C-Schläuche
5. zügige Vornahme von 3 C-Rohren Jede Gruppe legt das benötigte Gerät vor Beginn des Löschangriffs selbst neben der Tragkraftspritze bereit.

6.
Fragenbeantwortung

Alle Angehörigen der Gruppe haben Fragen aus den folgenden Gebieten zu beantworten:

Organisation
Ausrüstung
Geräte
Löschmittel
Löschverfahren der Feuerwehr
Unfallverhütung
Gesellschafts- und Jugendpolitik
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